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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AREA 47

Lieber Gast!

Vielen Dank für Dein Interesse an den Leistungen der AREA 47!

Bitte beachte, dass die Leistungen der AREA 47 nur auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gebucht und erbracht werden können. Um die jeweils anwendbaren AGB – in Anbetracht unseres breiten Leistungsangebotes – möglichst verständlich zu halten, kommen 2 verschiedene AGB zur Anwendung:

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagesgäste (I) kommen generell bei dem Besuch der AREA 47 (Restaurants, „Water AREA“, Eventhalle etc), beim Erwerb von Eintrittstickets, bei der Buchung von Tagestouren (zB Rafting-Touren, Mountainbike-Touren etc.) sowie bei der Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der AREA 47 zur Anwendung.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Buchung von Pauschalreisen in der AREA 47 (II) kommen nur zur Anwendung, wenn du Unterkunftsleistungen (Pauschalreise oder reine Unterkunftsleistung) bei uns buchst.

 

Diese AGB sind auf den nachfolgenden Seiten gesondert abgedruckt. Bitte lies die anwendbaren AGB gewissenhaft durch.

 

Viel Spaß in der AREA 47!

Dein AREA 47 Team

 

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesgäste

Fassung vom 22.04.2021

 

Vertragspartner:

AREA 47 Betriebs GmbH (nachfolgend: „AREA 47“)
Geschäftsführer: Christian Schnöller
Ötztaler Ach Straße 1, 6430 Ötztal Bahnhof, Österreich
Telefon: +43 5266 8 76 76
Fax: +43 5266 8 76 76 76
E-Mail: info@area47.at
Web: www.area47.at
UID: ATU 65217801

 

  1. Anwendungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Besuch der AREA47 (Restaurants, „Water AREA“, Eventhalle etc), den Erwerb von Eintrittstickets, die Buchung von Tagestouren (zB Rafting-Touren, Mountainbike-Touren etc) sowie die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der AREA 47. Diese AGB gelten unabhängig davon, auf welche Weise der Vertragsabschluss erfolgt (zB schriftlich, mündlich, per Telefax, telefonisch oder über das Online-Buchungssystem auf area47.at
    • Diese Geschäftsbedingungen finden nur nachrangig Anwendung, wenn der Gast eine Pauschalreise bei der AREA 47 bucht. In diesem Fall kommen primär die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Buchung von Pauschalreisen in der AREA47“ zur Anwendung. Nehmen Gäste, die eine Pauschalreise im Sinne dieser  „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Buchung von Pauschalreisen in der AREA 47“ gebucht haben, die in Punkt 1 dieser AGB angesprochenen Leistungen in Anspruch, so sind auch diese AGB anwendbar und der Gast hat die hier enthaltenen Regelungen zu berücksichtigen und Verhaltenspflichten einzuhalten.

 

  1. Vertragsabschluss zwischen der AREA 47 und dem Gast
    • Die buchende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und versichert ausdrücklich, bevollmächtigt zu sein, für die in der Buchung angegebenen (weiteren) Reiseteilnehmer einzuschreiten. Die Teilnahme von Minderjährigen an Tagestouren sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen ist teilweise an gewisse Altersgrenzen gebunden (siehe https://area47.at/wp-content/uploads/2021/04/Altersbegrenzungen_2021_neu_D.pdf) und unter Umständen ist eine Einverständniserklärung von Erziehungsberechtigten vorzuweisen (https://www.area47.at/pdf/pdf_2019/einverstaendniserklaerung.pdf). Im Falle einer Schwangerschaft kann die Teilnehmerin bis spätestens 7 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung die Buchung der Tagestour oder der sonstigen Leistung, nicht jedoch einer allfälligen Übernachtung (diesbezüglich gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Pauschalreisen in der AREA 47), kostenlos stornieren.
    • Die Präsentation von Waren und Dienstleistungen der AREA47 in Prospekten, Anzeigen oder auf Online-Plattformen stellen kein Angebot der AREA 47 zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Aufforderung an die Gäste zu verstehen, ein entsprechendes Vertragsanbot zu unterbreiten.
    • Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der AREA 47 kommt wie folgt zustande:
      • Buchung über die Homepage der AREA 47: Um im Bestellvorgang auf der Homepage jeweils fortzufahren, ist der Gast verpflichtet, sämtliche Pflichtfelder vollständig wahrheitsgemäß auszufüllen. Etwaige Eingabefehler durch den Gast gehen zu dessen Lasten. Vonseiten der AREA 47 wird nur überprüft, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, eine inhaltliche Prüfung in Bezug auf Eingabefehler findet nicht statt. Mit dem Absenden der Bestellung/Buchung über die Homepage (mittels Klick auf „jetzt zahlungspflichtig bestellen“) unterbreitet der Gast der AREA 47 das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. An dieses Angebot ist der Gast für 3 Werktage gebunden. Der Gast erhält sodann eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese Empfangsbestätigung stellt gleichzeitig die verbindliche Annahmeerklärung der AREA 47 dar, weshalb der Vertrag mit Zugang der Empfangsbestätigung (Buchungsbestätigung) abgeschlossen wird.
      • Buchung per E-Mail: Erfolgt die Buchung per E-Mail, so erhält der Gast ein Angebot der AREA 47, welches – sofern nicht abweichendes angegeben ist – für 3 Werktage bindend ist. Innerhalb offener Bindungsfrist kann der Gast den Vertrag rechtsverbindlich abschließen.
      • Buchung über sonstige Wege (zB vor Ort): Der Vertragsabschluss folgt den allgemeinen gesetzlichen Grundsätzen.

 

    • Die AREA 47 behält sich – je nach Auslastung – vor, den Verkauf von Dienstleistungen an bestimmten Tagen bzw. zu bestimmten Zeiten auszusetzen.
    • Das Vertragsverhältnis zwischen der AREA 47 und dem Gast wird durch die Individualvereinbarung im Buchungsprozess sowie die vorliegenden AGB determiniert. Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Individualvereinbarung im Buchungsprozess oder (nachrangig) aus dem aktuellen Prospekt.

 

  1. Rücktrittsrechte
  • Bei den durch die AREA47 angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Gast steht daher auch bei online-Vertragsabschluss kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
  • Dennoch wird dem Gast in Bezug auf die gebuchten Leistungen (nicht jedoch in Bezug auf Gutscheine) ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wobei dieses nur in Hinblick auf sämtliche gebuchte Leistungen in Anspruch genommen werden kann und der Gast je nach Zeitpunkt des Einlangens der Rücktrittserklärung bei der AREA 47 – sofern nicht in der Leistungsbeschreibung durch die AREA47 Abweichendes angegeben wird - nachfolgende Entschädigungspauschalen zu leisten hat:
    • bis zum 30. Tag vor dem gebuchten Leistungsdatum: kostenfrei
    • ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor dem gebuchten Leistungsdatum: 20% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen;
    • ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor dem gebuchten Leistungsdatum: 40% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen;
    • ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor dem gebuchten Leistungsdatum: 60% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen;
    • ab dem 6. Tag vor dem gebuchten Leistungsdatum: 90% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen;
    • am Tag des gebuchten Leistungsdatums ohne ordnungsgemäßen Rücktritt („No Show“): 100% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen.

 

  • Der Vertragsrücktritt durch den Gast hat die Ungültigkeit von ausgestellten Tickets etc zur Folge. Auf Anforderung durch die AREA 47 hat der Gast etwaige ausgestellte Tickets auf eigene Kosten an die AREA 47 zu retournieren.
  • Nimmt der Gast gebuchte Leistungen (z.B.: Teilnahme an Touren) nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Kosten-Rückerstattung. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Inanspruchnahme der gebuchten Leistung aus Gründen in der Sphäre des Gastes nicht möglich ist (z.B.: wegen Verspätung oder Alkoholisierung des Gastes).
  • Im Falle ihrer Schwangerschaft kann die Teilnehmerin einer Tagestour oder einer sonstigen, für Schwangere ungeeigneten, Leistung bis spätestens 7 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung die Buchung der Tagestour oder der sonstigen Leistung, nicht jedoch der Übernachtung, kostenlos stornieren.
  • Sofern in Bezug auf die gebuchten Leistungen eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, behält sich die AREA 47 bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, gegen Rückersatz des Entgelts vom Vertrag zurückzutreten.
  • Ist die AREA 47 aufgrund von höherer Gewalt, unvermeidbarer oder außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann sie entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
  • Die beim Buchungsangebot angeführten Preise verstehen sich in Euro (€), inklusive Umsatzsteuer. Sonstige Kosten und Nebengebühren werden gesondert ausgewiesen. Etwaige Ermäßigungen werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises gewährt.
  • Die Zahlung wird – sofern nicht abweichendes vereinbart wird – mit Vertragsabschluss fällig.
  • Die Bezahlung kann mittels Kreditkarte (MasterCard, VISA) oder mittels Vorab-Überweisung auf ein beim Bestellvorgang angegebenes Bankkonto der AREA 47 erfolgen. Bei Vertragsabschluss vor Ort ist auch eine Barzahlung möglich.
  • Eine Barablöse von Gutscheinen oder Rabatten ist ausgeschlossen.

 

  1. Vertragsbedingungen
  • Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer umfassenden Freizeit-Infrastruktur und sonstiger touristischer Leistungen (etwa Rafting-Touren, Mountainbike-Touren etc.). Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt im Regelfall unmittelbar durch die AREA 47. Teilweise werden aber auch verschiedene Erfüllungsgehilfen (z.B.: externe Guides, Ausrüstungsverleih etc.) herangezogen.
  • Die Inanspruchnahme von Leistungen der AREA 47 ist nur aufgrund eines gültigen Eintrittstickets und eines sonstigen Berechtigungsnachweises erlaubt.
  • Eintrittstickets und sonstige Berechtigungsnachweise sind personengebunden und nicht übertragbar. Dies gilt nicht, in Bezug auf Gutscheine oder wenn im Einzelfall abweichendes vereinbart wurde.
  • Die missbräuchliche Verwendung von Eintrittstickets und sonstigen Berechtigungsnachweise bzw. die Leistungserschleichung wird strafrechtlich verfolgt und bei den zuständigen Behörden angezeigt. Jeder Missbrauch hat den sofortigen Entzug des Eintrittstickets/Berechtigungsnachweises zur Folge. Kaufen Sie keine Eintrittstickets/Berechtigungsnachweise über Dritte - diese könnten gesperrt sein!
  • Bei Verlust des Eintrittstickets/Berechtigungsnachweises erfolgt kein Ersatz. Werden Eintrittstickets/Berechtigungsnachweise (etwa Saisonkarten) vergessen, so muss eine entsprechende Tageskarte erworben werden. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Mit der Inanspruchnahme von Leistungen der AREA 47 erklärt sich der Gast mit den vorliegenden AGB, der Hausordnung (https://area47.at/wp-content/uploads/2021/04/AREA-47-Hausordung-2021.pdf), den Hinweisen bei den Zugängen zu den Attraktionen (samt Benutzungsbedingungen) sowie mit den allgemeinen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die jeweilige Sportausübung einverstanden. Bei einem groben Verstoß gegen diese Regelungen oder bei Widersetzen gegen Weisungen der Mitarbeiter der AREA 47 kann dem Gast das Eintrittsticket bzw. der Berechtigungsnachweis entschädigungslos entzogen werden und ein Platzverweis erteilt werden. Auch bei Raufhandel, Trunkenheit, Drogenkonsum/‑besitz/‑handel, Verschmutzung, Ruhestörung, Störung anderer Gäste oder des öffentlichen Anstandes, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung fremden Eigentums (etc.) kann dem Gast das Eintrittsticket bzw. der Berechtigungsnachweis entschädigungslos entzogen, der Zutritt zur AREA 47 bzw. zum Veranstaltungsgelände verweigert oder ein Platzverweis erteilt werden.
  • Die Leistungen der AREA 47 sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, für Personen mit sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkungen sowie für Schwangere nicht vollumfänglich geeignet. Die Buchung von Leistungen durch die hier angesprochenen Personen kann ausschließlich nach individueller Rücksprache und Beratung erfolgen.
  • Die Inanspruchnahme gewisser Leistungen (z.B.: Rafting, Canyoning) erfordert die mündliche Kommunikation auf Deutsch oder Englisch; bei mangelnden Sprachkenntnissen kann aus Sicherheitsgründen die Inanspruchnahme der Leistungen verweigert werden.
  • Im Falle einer Betriebsunterbrechung in Bezug auf einzelne Attraktionen im Freizeitpark findet keine Rückvergütung/Preisminderung statt.
  • Missbrauch von Saisonkarten: Die Karte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Der Kunde hat die Karte (Band) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Die versuchte oder tatsächliche missbräuchliche Verwendung der Saisonkarte und die Verweigerung der Vorweisung hat den sofortigen, entschädigungslosen Entzug und die Sperre ohne Anspruch auf Ersatz oder Rückvergütung zur Folge.

 

  1. Risikoaufklärung und Haftungsausschluss
  • Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Tagestouren (z.B.: Rafting, Canyoning etc.) sowie der Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen der AREA 47 (z.B.: Aufenthalt in der „Water AREA“ inklusive Nutzung der Infrastruktur) wird der Gast durch individuelle Information, Beschilderung oder auf sonstige Art und Weise über die jeweils bestehenden Risiken und die Teilnahme auf eigene Gefahr aufgeklärt. Außerdem setzt die Teilnahme teilweise die Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung voraus.
  • Schadenersatzansprüche des Gastes können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch die AREA 47 geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen sowie für Ersatzansprüche nach dem EKHG oder dem Produkthaftungsgesetz.
  • Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme fremder Leistungen entstehen, haftet grundsätzlich nur der jeweilige Leistungserbringer. Die AREA 47 haftet nicht für durch andere Gäste oder sonstige Dritte verursachte Schäden.

 

  1. Datenschutz
  • Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass bei der Kontaktaufnahme mit der AREA 47 (Anfrage, Buchung, Aufenthalt, Teilnahme an Touren etc.) verschiedene personenbezogene Daten verarbeitet werden. Details dazu finden sich in der Datenschutzerklärung der AREA 47, welche online (https://www.area47.at/info/datenschutz) abrufbar ist oder an der Rezeption der AREA 47 aufliegt. Der Gast nimmt diese Datenschutzerklärung zustimmend zur Kenntnis.
  1. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen
  • Die Anfertigung von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.

 

  1. Versicherung
  • Die AREA 47 bietet selbst keine Unfall- oder Reiseversicherung an. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung wird empfohlen. Über Vermittlung der AREA 47 können verschiedene Reiseversicherungen bei der Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße4, 1220 Wien, +43 (0) 1 317 25 00, abgeschlossen werden. Diesfalls kommt der Versicherungsvertrag aber unmittelbar zwischen Gast und der Europäische Reiseversicherung AG zustande.

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitbeilegung
  • Dieses Vertragsverhältnis und sämtliche daraus resultierende Streitigkeiten unterliegen dem materiellen österreichischen Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl lässt den Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Staates bieten, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
  • Außerhalb des Anwendungsbereiches der EuGVVO und des KSchG ist für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ausschließlich das für den Sitz der AREA 47 sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht zuständig.
  • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der AREA 47 und dessen Erfüllungsgehilfen ist A‑6430 Ötztal Bahnhof.
  • Wenn mit einem Verbraucher in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, so geben wir als zuständige staatlich anerkannte Schlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://verbraucherschlichtung.or.at/) bekannt. Die Europäische Kommission stellt außerdem eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Der AREA 47 nimmt aber grundsätzlich nicht an außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung teil. Auch interne Beschwerdeverfahren kommen nicht zur Anwendung. Bei Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an info@area47.at.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
  • Eine Änderung oder Neufassung dieser AGB ist jederzeit möglich. Die AGB gelten dann ab dem auf die Neuveröffentlichung auf der Webseite area47.at folgenden Tag.
  • Die Kommunikation und der Vertragsabschluss (Vertragssprache) erfolgt ausschließlich auf Deutsch.
  • Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.

 

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Pauschalreisen in der AREA 47

Fassung vom 22.04.2021

 

Pauschalreiseveranstalter:

AREA 47 Betriebs GmbH (nachfolgend: „AREA 47“)
Geschäftsführer: Christian Schnöller
Ötztaler Ach Straße 1, 6430 Ötztal Bahnhof, Österreich
Telefon: +43 5266 8 76 76
Fax: +43 5266 8 76 76 76
E-Mail: info@area47.at
Web: www.area47.at
UID: ATU 65217801

 

  1. Anwendungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Buchung von „Pauschalreisen“ sowie von reinen Unterkunftsleistungen bei der AREA 47, unabhängig davon, ob sie über das Online-Buchungssystem oder in anderer Weise (schriftlich, mündlich, per Telefax oder telefonisch) durchgeführt wird.
  • Der Begriff der „Pauschalreisen“ nach diesen AGB ist deckungsgleich mit jenem nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz, „PRG“; §2 Abs 2 PRG).
  • Die Buchung reiner Unterkunftsleistungen (keine Kombination mit sonstigen Reiseleistungen) wird mit diesen AGB denselben Regeln unterstellt wie die Buchung von Pauschalreisen. Regelungen, welche auf die Buchung einer Pauschalreise abstellen sind daher auch für die Buchung reiner Unterkunftsleistungen anwendbar.
  • Diese Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, wenn der Gast Tagestouren bei der AREA 47 bucht, Gutscheine erwirbt oder sonstige Leistungen (ausgenommen Pauschalreisen) der AREA 47 in Anspruch nimmt. In diesen Fällen sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagesgäste“ anwendbar und der Gast hat die dort enthaltenen Regelungen zu berücksichtigen und Verhaltenspflichten einzuhalten.

 

  1. Vertragsverhältnis zwischen AREA 47 und dem Gast
  • Bei Pauschalreisen, die von der AREA 47 als Veranstalter gestellt werden, gibt der Gast seine Buchung direkt gegenüber der AREA 47 ab.
  • Die buchende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und versichert ausdrücklich, bevollmächtigt zu sein, für die in der Buchung angegebenen (weiteren) Reiseteilnehmer einzuschreiten. Minderjährige Reiseteilnehmer dürfen nur in der AREA 47 nächtigen, wenn ein Erziehungsberechtigter oder eine verantwortliche und bevollmächtigte volljährige Aufsichtsperson während des gesamten Aufenthalts anwesend ist. Die Teilnahme von Minderjährigen an Tagestouren sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen ist teilweise an gewisse Altersgrenzen gebunden (siehe https://area47.at/wp-content/uploads/2021/04/Altersbegrenzungen_2021_neu_D.pdf ) und unter Umständen ist eine Einverständniserklärung von Erziehungsberechtigten vorzuweisen (https://www.area47.at/pdf/pdf_2019/einverstaendniserklaerung.pdf). Die Teilnahme an Tagestouren sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen ist für schwangere Frauen nicht geeignet und daher unzulässig. Im Falle einer Schwangerschaft kann die Teilnehmerin bis spätestens 7 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung die Buchung der Tagestour oder der sonstigen Leistung, nicht jedoch der Übernachtung (diesbezüglich gilt Punkt 6), kostenlos stornieren.
  • Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der AREA 47 kommt wie folgt zustande:
    • Buchung über die Homepage der AREA 47: Um im Bestellvorgang auf der Homepage jeweils fortzufahren, ist der Gast verpflichtet, sämtliche Pflichtfelder vollständig wahrheitsgemäß auszufüllen. Etwaige Eingabefehler durch den Gast gehen zu dessen Lasten. Vonseiten der AREA 47 wird nur überprüft, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, eine inhaltliche Prüfung in Bezug auf Eingabefehler findet nicht statt. Mit dem Absenden der Buchung über die Homepage (mittels Klick auf „jetzt zahlungspflichtig bestellen“) unterbreitet der Gast der AREA 47 das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. An dieses Angebot ist der Gast für 3 Werktage gebunden. Der Gast erhält sodann eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese Empfangsbestätigung stellt gleichzeitig die verbindliche Annahmeerklärung der AREA 47 dar, weshalb der Vertrag mit Zugang der Empfangsbestätigung (Buchungsbestätigung) abgeschlossen wird.
    • Buchung per E-Mail: Erfolgt die Buchung per E-Mail, so erhält der Gast ein Angebot der AREA 47, welches – sofern nicht abweichendes angegeben ist – für 3 Werktage bindend ist. Innerhalb offener Bindungsfrist kann der Gast den Vertrag mittels ausdrücklicher schriftlicher Nachricht (z.B.: E-Mail) rechtsverbindlich abschließen.
    • Buchung über sonstige Wege: Der Vertragsabschluss folgt den allgemeinen gesetzlichen Grundsätzen.
  • Der Reisevertrag zwischen der AREA 47 und dem Gast wird durch die Individualvereinbarung im Buchungsprozess sowie die vorliegenden AGB determiniert. Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Individualvereinbarung im Buchungsprozess oder (nachrangig) aus dem aktuellen Prospekt.
  • Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Reiseleistungen (insbesondere Unterkunft und sonstige touristische Leistungen [etwa Rafting-Touren, Mountainbike-Touren etc.]) durch die AREA 47, wobei diese u.U. auch Erfüllungsgehilfen beizieht.
  • Die vom Fachverband der Reisebüros im Einvernehmen mit dem Reisebüro-Ausschuss des Konsumentenpolitischen Beirates empfohlenen Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) kommen mangels Anpassung an die geltende Rechtslage nicht zur Anwendung.
  • Besondere Vorgaben des Gastes werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese im Buchungsprozess angegeben und von der AREA 47 ausdrücklich angenommen werden.
  • Die AREA 47 ist im Sinne des §9 Abs 1 PRG zu „unerheblichen“ Änderungen des Vertrages berechtigt. Über derartige Änderungen wird der Gast entsprechend in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus kann die AREA 47 dem Gast auch im Sinne des § 9 Abs 2 PRG Vertragsänderungen vorschlagen; ist der Gast mit diesen Vertragsänderungen nicht einverstanden und möchte er auch nicht auf ein allenfalls angebotenes Alternativangebot ausweichen, steht dem Gast ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht zu.
  • Der Gast hat sich mit der geltenden Hausordnung der AREA 47 (https://area47.at/wp-content/uploads/2021/04/AREA-47-Hausordung-2021.pdf) vertraut zu machen und diese einzuhalten.

 

  1. Erbringung von Reiseleistungen und Vertreter vor Ort

 

  • Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen erfolgt im Regelfall unmittelbar durch die AREA 47. Teilweise werden aber auch verschiedene Erfüllungsgehilfen (z.B.: externe Guides, Ausrüstungsverleih etc.) herangezogen. Dennoch ist die AREA 47 als Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich.
  • Die Reiseveranstaltungen in der AREA 47 sind im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, für Personen mit sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkungen sowie für Schwangere nicht vollumfänglich geeignet. Die Buchung von Leistungen durch die hier angesprochenen Personen kann ausschließlich nach individueller Rücksprache und Beratung erfolgen.
  • Die Nutzung und Inanspruchnahme gewisser Reiseleistungen (z.B.: Rafting, Canyoning) erfordert die mündliche Kommunikation auf Deutsch oder Englisch; bei mangelnden Sprachkenntnissen kann aus Sicherheitsgründen die Inanspruchnahme der Leistungen verweigert werden.
  • Befindet sich ein Gast während der Reise in Schwierigkeiten, ist die AREA 47 verpflichtet und bereit, diesem unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Dies kann insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand sowie durch Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreisearrangements erfolgen. Die AREA 47 kann für ihren Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn die Schwierigkeiten des Gastes vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt wurden. Diese Vergütung darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.
  1. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
  • Die beim Buchungsangebot angeführten Preise verstehen sich in Euro (€), inklusive Umsatzsteuer. Sonstige Kosten und Nebengebühren werden gesondert ausgewiesen.
  • Der Gast hat mit Vertragsabschluss, jedoch frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, eine Anzahlung in Höhe von 20% an die AREA 47 zu leisten. Der gesamte verbleibende Reisepreis ist vom Kunden bei der Ankunft (beim Check In) zu bezahlen.
  • Die Bezahlung der Anzahlung kann mittels Kreditkarte (MasterCard, VISA) oder mittels Vorab-Überweisung auf ein beim Buchungsvorgang angegebenes Bankkonto der AREA 47 erfolgen. Auch für die Bezahlung des verbleibenden Reisepreises stehen diese Zahlungsmittel zur Verfügung; bei der Ankunft (beim Check In) ist auch eine Barzahlung möglich.

 

  1. Gewährleistung, Schadenersatz
  • Für den Fall, dass vertraglich vereinbarte Reiseleistungen durch die AREA 47 nicht oder nur mangelhaft erbracht werden können oder für den Fall, dass dem Gast ein Schaden entsteht, richten sich die den Vertragsparteien zustehenden Rechte nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§11 f PRG.
  • Vertragswidrigkeiten, die der Gast während der Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen wahrnimmt, sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich der AREA 47 mitzuteilen. Die Kontaktdaten der AREA 47 finden sich ganz oben in diesem Dokument. Sollte die Mängelanzeige nicht (zeitgerecht) erfolgen, so kann dies dem Gast als Mitverschulden angerechnet werden.
  • Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die AREA 47 nicht für Schäden an Gegenständen, welche üblicherweise nicht auf Reisen mitgenommen werden. Dies gilt nicht, sofern der AREA 47 diese Gegenstände gesondert in Verwahrung genommen hat. Dem Gast wird daher empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen und die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
  • Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an Tagestouren (z.B.: Rafting, Canyoning, etc.) sowie die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen der AREA 47 (z.B.: Aufenthalt in der „Water AREA“ inklusive Nutzung der Infrastruktur) auf Grundlage gesonderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen („Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagesgäste“). In diesem Zusammenhang wird der Gast über die jeweils bestehenden Risiken ausgeklärt und die Teilnahme setzt teilweise die Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses voraus.

 

  1. Rücktrittsrechte
  • Der Gast hat vor Reiseantritt das Recht, jederzeit, ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Sofern nicht §9 Abs 2 PRG greift (entschädigungsloser Vertragsrücktritt bei Pauschalreisen), hat der Gast je nach Zeitpunkt des Einlangens der Rücktrittserklärung bei der AREA 47 – sofern nicht in der Leistungsbeschreibung durch die AREA 47 Abweichendes angegeben wird - nachfolgende Entschädigungspauschalen zu leisten:
    • bis zum 30. Tag vor dem Reiseantritt: kostenfrei
    • ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor dem Reiseantritt: 20% des Gesamtpreises der Pauschalreise;
    • ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor dem Reiseantritt: 40% des Gesamtpreises der Pauschalreise;
    • ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor dem Reiseantritt: 60% des Gesamtpreises der Pauschalreise;
    • ab dem 6. Tag vor dem Reiseantritt: 90% des Gesamtpreises der Pauschalreise;
    • am Tag des Reiseantritts bzw. ohne ordnungsgemäßen Rücktritt („No Show“): 100% des Gesamtpreises der Pauschalreise.

 

bis zum 30. Tag vor

Reiseantritt

29. – 22. Tag vor Reiseantritt 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 14. - 7. Tag vor Reiseantritt ab dem 6. Tag vor Reiseantritt am Tag des           Reiseantritts
kostenfrei 20% 40% 60% 90% 100%

 

  • Für die durch die AREA 47 veranstalteten Pauschalreisen besteht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG (§1 Abs 2 Z 8, § 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
  • Reist der Gast vorzeitig ab, so bleibt die AREA 47 berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Die AREA 47 wird jedoch in Abzug bringen, was sie sich infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistungen erspart oder was sie durch anderweitige Vermietung der gebuchten Räumlichkeiten erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn die jeweilige Unterkunftsart im betreffenden Zeitraum vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste vermietet werden kann.
  • Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen (z.B.: Teilnahme an inkludierten Touren) nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des Reisepreises oder Teilen davon. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Inanspruchnahme der Reiseleistung aus Gründen in der Sphäre des Gastes nicht möglich ist (z.B.: wegen Verspätung oder Alkoholisierung des Gastes).
  • Im Falle ihrer Schwangerschaft kann die Teilnehmerin einer Tagestour oder einer sonstigen, für Schwangere ungeeigneten, Leistung bis spätestens 7 Tage vor Inanspruchnahme der Leistung die Buchung der Tagestour oder der sonstigen Leistung, nicht jedoch der Übernachtung, kostenlos stornieren.
  • Sofern in den Buchungsunterlagen eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, behält sich die AREA 47 bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, die Reise bis zu 7 Tage (bei Reisen bis zu sechs Tagen) bzw. 20 Tage (bei Reisen ab sieben Tagen) vor Reiseantritt abzusagen.
  • Ist die AREA 47 aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann sie gemäß §10 Abs 3 Z 2 PRG entschädigungslos vom Vertrag zurü

 

  1. Übertragung des Pauschalreisevertrages
  • Der Gast hat gemäß §7 Abs 1 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. Die AREA 47 ist innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Übertragung haften der Überträger und die Person, auf die der Vertrag übertragen wird, als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises, die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und für sonstige Kosten.

 

  1. Vorzeitige Beendigung des Pauschalreisevertrages
  • Die AREA 47 ist berechtigt, den Pauschalreisevertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast von den überlassenen Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder dem Eigentümer gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder wenn der Gast von einer ansteckenden Krankheit befallen wird. In diesem Fall kann der Gast keinen Ersatz für sodann nicht mehr konsumierbare Leistungen aus dem ursprünglichen Pauschalreisevertrag verlangen.

 

  1. Datenschutz
  • Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass bei der Kontaktaufnahme mit der AREA 47 (Anfrage, Buchung, Aufenthalt, Teilnahme an Touren etc.) verschiedene personenbezogene Daten verarbeitet werden. Details dazu finden sich in der Datenschutzerklärung der AREA 47, welche online (https://www.area47.at/info/datenschutz) abrufbar ist oder an der Rezeption der AREA 47 aufliegt. Der Gast nimmt diese Datenschutzerklärung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Pass- und Visumsbestimmungen
  • Staatsangehörige der EU-Staaten, der EWR-Staaten und der Schweiz benötigen für die Einreise in die Republik Österreich kein Visum (Reisedokumente sind jedoch mitzuführen). Alle anderen Staatsangehörigen unterliegen bei der Einreise in den Schengenraum bzw. ins Bundesgebiet Österreich grundsätzlich der Visumspflicht. Für Besuchsaufenthalte (ohne Erwerbstätigkeit) bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen benötigen diese Personen daher ein Schengenvisum. Von dieser Visumspflicht sind wiederum Staatsangehörige von gewissen Ländern befreit. Nähere Informationen zu den besonderen Pass- und Visumerfordernissen sowie zu erforderlichen gesundheitspolizeilichen Formalitäten erhalten Sie unter anderem beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (https://www.bmeia.gv.at/). Nach den dort aktuell abrufbaren Angaben soll ein Visum-Antrag frühestens 3 Monate und spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt gestellt werden.
  • Der Gast ist für die Einhaltung sämtlicher Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften sowie sämtlicher gesundheitspolizeilicher Formalitäten selbst verantwortlich.

 

  1. Versicherung
  • Die AREA 47 bietet selbst keine Reiseversicherung an. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung wird empfohlen. Über Vermittlung der AREA 47 können verschiedene Reiseversicherungen bei der Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße4, 1220 Wien, +43 (0) 1 317 25 00, abgeschlossen werden. Diesfalls kommt der Versicherungsvertrag aber unmittelbar zwischen Gast und der Europäische Reiseversicherung AG zustande.

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitbeilegung
  • Dieses Vertragsverhältnis und sämtliche daraus resultierende Streitigkeiten unterliegen dem materiellen österreichischen Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl lässt den Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Staates bieten, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
  • Außerhalb des Anwendungsbereiches der EuGVVO und des KSchG ist für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ausschließlich das für den Sitz der AREA 47 sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht zuständig.
  • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der AREA 47 und dessen Erfüllungsgehilfen ist A‑6430 Ötztal Bahnhof.
  • Wenn mit einem Verbraucher in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, so geben wir als zuständige staatlich anerkannte Schlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://verbraucherschlichtung.or.at/) bekannt. Die Europäische Kommission stellt außerdem eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Die AREA 47 nimmt aber grundsätzlich nicht an außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung teil. Auch interne Beschwerdeverfahren kommen nicht zur Anwendung. Bei Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an info@area47.at.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
  • Eine Änderung oder Neufassung dieser AGB ist jederzeit möglich. Die AGB gelten dann ab dem auf die Neuveröffentlichung auf der Webseite area47.at folgenden Tag.
  • Die Kommunikation und der Vertragsabschluss (Vertragssprache) erfolgt ausschließlich auf Deutsch.
  • Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.